Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 5 U 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 195 BGB, § 195aF BGB, § 199 BGB, § 214 BGB, § 638 BGB
Verjährung der Gewährleistungsansprüche beim Bauvertrag: Voraussetzungen für das arglistige Verschweigen eines Mangels; Folgen einer verspäteten Vorlage von Prüfbescheinigungen - IWW
- Judicialis
BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 638; ; EGBGB Art. 229 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 195 § 199 § 638
Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels durch den Bauunternehmer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arglistiges Verschweigen von Mängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung von Schadensersatz wegen des Vorenthaltens von Prüfberichten zum Brandschutz eines Hauses durch einen Bauunternehmer; Nichtoffenlegung des Mangels entgegen Treu und Glauben; Erheblichkeit des Mangels für die Abnahmeentscheidung des anderen ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Brandschutzmängel an der Lüftungsanlage? - Generalunternehmer darf sich auf die Kontrolle des Bezirksschornsteinfegers verlassen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verspätete Vorlage von Prüfbescheinigungen u. Ä.: Keine Verlängerung der Verjährung! (IBR 2007, 127)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 9 O 33/05
- OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 5 U 2/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 5 U 2/06
Ein Organisationsverschulden setzt voraus, dass bei arbeitsteiliger Herstellung des Werks die organisatorischen Voraussetzungen dafür nicht geschaffen wurden, die Leistung sachgerecht zu beurteilen und festzustellen, ob sie bei Abnahme mangelfrei ist (vgl. BGH NJW 1992, 1754;… Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl. 2005, Rz.1163). - VG Stuttgart, 21.10.1968 - VRS I 248/67
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 5 U 2/06
Weil die Verjährungsvorschriften auch dem öffentlichen Interesse am Eintritt von Rechtsfrieden dienen (BGH NJW 1969, 858, 859), wie § 225 BGB a.F. zeigte, greift der Einwand unzulässiger Rechtsausübung nur bei einem groben Verstoß gegen Treu und Glauben durch (BGH, wie vor;… auch MüKo/Grothe, 4. Aufl. 2001, § 194 Rz.13).